Luxus oder Notwendigkeit?
Konsequenterweise spielt daher für das Management deutscher Unternehmen die Prävention deliktischer Handlungen bis dato kaum eine Rolle. Sie ist für die Mehrzahl immer noch eher unnötiger Luxus denn Notwendigkeit. Das Kind muss immer erst noch in den Brunnen fallen, bevor das Management reagiert; proaktives Handeln ist hier so selten zu finden wie die berühmte Stecknadel im Heuhaufen.
Die Fakten im Einzelnen: Nicht einmal die Hälfte der Unternehmen führt regelmäßige Gefährdungsanalysen durch oder verfügt über ein spezielles Krisen-Management-Team. Etwas besser sieht es bei der Frage nach der Existenz verbindlicher Anweisungen durch die interne Revision bzw. das Management oder dem Vorhandensein verbindlicher Verhaltensrichtlinien wie beispielsweise eine Code of Conduct oder einem Code of Ethics aus, auch wenn ein erheblicher Teil der Unternehmen nicht einmal über diese Standard-Instrumente zur Unterbindung doloser Handlungen verfügt. Vorbildlich sind hier die Banken und Versicherungen, die nahezu komplett über diese Präventivinstrumente verfügen.
Trotz des hohen Anteils interner Mitarbeiter an wirtschaftskriminellen Handlungen hat bislang nicht einmal jedes vierte Unternehmen spezielle Schulungen für die Mitarbeiter zur Prävention deliktischer Handlungen durchgeführt – beim Handel nur jedes siebte und bei den Dienstleistern nur jedes achte Unternehmen. Das Management sieht die eigenen Mitarbeiter also immer noch nicht als Partner bei der Verhinderung doloser Handlungen im eigenen Unternehmen.
Die Studie zeigt, dass bei der Aufdeckung doloser Handlungen im eigenen Unternehmen interne oder externe Hinweise eine große Rolle spielen – seien sie anonym oder persönlich. Ein Blick auf die tatsächlich getroffenen Maßnahmen macht aber deutlich, dass nur wenige Unternehmen diese Meldewege systematisch nutzen. Nicht einmal jedes fünfte Unternehmen verfügt über einen speziell geschulten Beauftragten oder Ombudsmann zur Bekämpfung doloser Handlungen (Energie und Bau: 29 Prozent), auch eine Hotline zur telefonischen Abgabe von Tipps existiert nur bei jedem achten Unternehmen (Energie und Bau: 21 Prozent).
Trotz der ernüchternden Werte bei Art und Anzahl der Präventivmaßnahmen und vor dem Hintergrund der Zahlen über das Dunkelfeld unentdeckter deliktischer Handlungen in Deutschland und in ihrem eigenen Unternehmen glaubt ein Viertel der Führungskräfte, die ergriffenen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung deliktischer Handlungen seien voll und ganz ausreichend. Jedes zehnte Unternehmen räumt mittlerweile ein, die bislang implementierten Präventionsmaßnahmen seien unzureichend.
Gefahren lassen sich eingrenzen
- Arbeitsbereiche definieren: Beschreiben Sie Stellen und Arbeitsabläufe eindeutig und teilen Sie Kompetenzen und Funktionen deutlich auf.
- Bestandsaufnahmen durchführen: Stellen Sie durch regelmäßige Inventuren Abweichungen fest und sorgen Sie der Versuchung vor.
- Durch das Vier-Augen-Prinzip absichern: Kontrollieren Sie abzuzeichnende Dokumente durch eine zweite Instanz.
- Die Mitarbeiter sensibilisieren: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter auf das Thema. Die Mehrzahl der Fälle von Wirtschaftskriminalität werden durch die Mitarbeiter des eigenen Unternehmens ausgeführt.
- Hotline einrichten: Bieten Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, Hinweise telefonisch abzugeben. Sie reduzieren dadurch die Hemmschwelle.
- Neue Mitarbeiter sorgfältig auswählen: Prüfen Sie Unterlagen und Zeugnisse gründlich und hinterfragen Sie Lücken im Lebenslauf.